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Bildungsministerium rechtfertigt Entscheidung des Schulleiters

Das Bildungsministerium verteidigt die Entscheidung des Schulleiters auf Anfrage von rbb|24. Die Schulaufsicht habe den Vorgang geprüft und weise den Vorwurf eines Fehlverhaltens zurück. Die Schulleitung sei befugt, ein Praktikum in einem bestimmten Ausbildungsbetrieb zu untersagen.

Dass der Schulleiter der Grace-Hopper-Gesamtschule ein Praktikum bei der AfD-Fraktion verboten habe, sei pädagogisch begründet. Der minderjährige Schüler wäre "ohne pädagogische Begleitung und vergleichende Einordnung unmittelbar der erwiesen demokratiefeindlichen Ideologie der Partei ausgesetzt gewesen". Das Ministerium verweist darauf, dass der AfD-Landesverband Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. Die AfD klagt momentan gegen diese Einstufung.
Bildungsministerium rechtfertigt Entscheidung des Schulleiters Das Bildungsministerium verteidigt die Entscheidung des Schulleiters auf Anfrage von rbb|24. Die Schulaufsicht habe den Vorgang geprüft und weise den Vorwurf eines Fehlverhaltens zurück. Die Schulleitung sei befugt, ein Praktikum in einem bestimmten Ausbildungsbetrieb zu untersagen. Dass der Schulleiter der Grace-Hopper-Gesamtschule ein Praktikum bei der AfD-Fraktion verboten habe, sei pädagogisch begründet. Der minderjährige Schüler wäre "ohne pädagogische Begleitung und vergleichende Einordnung unmittelbar der erwiesen demokratiefeindlichen Ideologie der Partei ausgesetzt gewesen". Das Ministerium verweist darauf, dass der AfD-Landesverband Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. Die AfD klagt momentan gegen diese Einstufung.
Bildungsministerium rechtfertigt Entscheidung des Schulleiters

Das Bildungsministerium verteidigt die Entscheidung des Schulleiters auf Anfrage von rbb|24. Die Schulaufsicht habe den Vorgang geprüft und weise den Vorwurf eines Fehlverhaltens zurück. Die Schulleitung sei befugt, ein Praktikum in einem bestimmten Ausbildungsbetrieb zu untersagen.

Dass der Schulleiter der Grace-Hopper-Gesamtschule ein Praktikum bei der AfD-Fraktion verboten habe, sei pädagogisch begründet. Der minderjährige Schüler wäre "ohne pädagogische Begleitung und vergleichende Einordnung unmittelbar der erwiesen demokratiefeindlichen Ideologie der Partei ausgesetzt gewesen". Das Ministerium verweist darauf, dass der AfD-Landesverband Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. Die AfD klagt momentan gegen diese Einstufung.
Bildungsministerium rechtfertigt Entscheidung des Schulleiters Das Bildungsministerium verteidigt die Entscheidung des Schulleiters auf Anfrage von rbb|24. Die Schulaufsicht habe den Vorgang geprüft und weise den Vorwurf eines Fehlverhaltens zurück. Die Schulleitung sei befugt, ein Praktikum in einem bestimmten Ausbildungsbetrieb zu untersagen. Dass der Schulleiter der Grace-Hopper-Gesamtschule ein Praktikum bei der AfD-Fraktion verboten habe, sei pädagogisch begründet. Der minderjährige Schüler wäre "ohne pädagogische Begleitung und vergleichende Einordnung unmittelbar der erwiesen demokratiefeindlichen Ideologie der Partei ausgesetzt gewesen". Das Ministerium verweist darauf, dass der AfD-Landesverband Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. Die AfD klagt momentan gegen diese Einstufung.
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