Im Fall von #ArminWolf gegen #X geht's offenbar doch in die nächste juristische Runde:
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Im Fall von #ArminWolf gegen #X geht's offenbar doch in die nächste juristische Runde:
 @publicvoit 
Interessanter Ansatz. 
Nach den bisherigen Erfahrungen mit den europäischen Rechtsakten  #DSA und  #DMA scheinen die ohnehin nicht die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen.
Und es erscheint erfolgversprechender die nationalen Gesetze zu nutzen. In Deutschland verstoßen X und andere Plattformen tausendfach gegen das Verbot der  #Volksverhetzung (Paragr.130 StGB). Es ist schon lange höchste Zeit, dass wir die Gültigkeit deutscher  #Gesetze in Deutschland durchsetzen.  #eXit
Eine Demokratie kann keine Gesetze durchsetzen, die nicht von einer Mehrheit mitgetragen werden.
All diese ausichtslosen Verfahren dienen nur der Rechtfertigung der eigenen Benutzung von X.
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