Im Fall von #ArminWolf gegen #X geht's offenbar doch in die nächste juristische Runde:
@publicvoit
Interessanter Ansatz.
Nach den bisherigen Erfahrungen mit den europäischen Rechtsakten #DSA und #DMA scheinen die ohnehin nicht die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen.
Und es erscheint erfolgversprechender die nationalen Gesetze zu nutzen. In Deutschland verstoßen X und andere Plattformen tausendfach gegen das Verbot der #Volksverhetzung (Paragr.130 StGB). Es ist schon lange höchste Zeit, dass wir die Gültigkeit deutscher #Gesetze in Deutschland durchsetzen. #eXit