Die USA kritisieren, in #Deutschland „gebe es nun "#Zensur" etwa auf Online-Plattformen, ... unter Verweis auf die EU-Auflage für #Facebook oder #X, Hassbotschaften zu löschen.“ 👇
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/meinungsfreiheit-deutschland-usa-100.html

Well, jemand müßte den #USA mal erklären, dass es in Deutschland Gesetze gibt, nach denen #Volksverhetzung verboten ist. Nach §130 des Strafgesetzbuches ist das eine #Straftat.

Wikipedia schreibt dazu „Die Neufassung dieses Paragrafen beruhte auf der Auffassung, dass der #Nationalsozialismus auch durch rechtliches Dulden von Hetzpropaganda ermöglicht wurde.“
👉 https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

Wir wollen einfach nicht, dass in Deutschland wieder eine Politik gemacht wird, bei der #Minderheiten verunglimpft und fertig gemacht werden, und sich damit Leute an die Macht bringen, denen es an charakterlicher Reife für wichtige Staatsämter mangelt.

Leider gibt es noch viel zu viel #Hass und #Hetze im Netz. Aber es ist gut, dass wir dagegen vorgehen.

#UnisInsFediverse 🐘 #SaveSocial

Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Wikipedia-Seite zum Stichwort "Volksverhetzung". Gezeigt ist ein Teil aus dem Kapitel "Wortlaut", der den ersten Absatz des Paragraphen 130 des deutschen Strafgesetzbuches umfasst. 

Abs. 1 lautet: "(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Wikipedia-Seite zum Stichwort "Volksverhetzung". Gezeigt ist ein Teil aus dem Kapitel "Wortlaut", der den ersten Absatz des Paragraphen 130 des deutschen Strafgesetzbuches umfasst. Abs. 1 lautet: "(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."