Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz soll angepasst werden und das bedeutet in der Praxis, dass noch mehr Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen eingeführt werden sollen.
@ueckueck analysiert in diesem Blogbeitrag die geplanten Änderungen und zeigt auf, wie das Gesetz eigentlich reformiert werden sollte und was wir jetzt noch gegen die geplanten Änderungen tun können. Ihr könnt z.B. noch bis zum 30. Oktober eine Stellungnahmen zu dem Entwurf einreichen.
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