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Freiheitsrechte.org - GFF
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@Freiheitsrechte@chaos.social  ·  activity timestamp 5 days ago

Es ist offiziell! Das mit dem Aktivisten Lars Ritter von
@AufstandLastGen erstrittene Urteil ist nun rechtskräftig. Jetzt steht fest: Der Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstranten ist rechtswidrig - ein Erfolg für die Versammlungsfreiheit. https://freiheitsrechte.org/schmerzgriffe-berlin

Eine Gruppe Menschen, unter ihnen der Kläger Lars Ritter und GFF-Rechtsanwalt Joschka Selinger, halten ein Banner mit dem Logo der Gesellschaft für Freiheitsrechte hoch. Sie stehen vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Eine Gruppe Menschen, unter ihnen der Kläger Lars Ritter und GFF-Rechtsanwalt Joschka Selinger, halten ein Banner mit dem Logo der Gesellschaft für Freiheitsrechte hoch. Sie stehen vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Eine Gruppe Menschen, unter ihnen der Kläger Lars Ritter und GFF-Rechtsanwalt Joschka Selinger, halten ein Banner mit dem Logo der Gesellschaft für Freiheitsrechte hoch. Sie stehen vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Einsatz von Schmerzgriffen bei friedlichen Demonstrationen rechtswidrig

Bei einer Klimademonstration in Berlin setzte die Polizei sogenannte Schmerzgriffe ein, um einen Demonstranten von der Straße zu ziehen. Wir haben erfolgreich dagegen geklagt.
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@Freiheitsrechte@chaos.social replied  ·  activity timestamp 5 days ago

Im April 2023 führte die @AufstandLastGen eine Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni in Berlin. Um die Aktion aufzulösen, wandte ein Polizist bei unserem Kläger #Schmerzgriffe an und zerrte ihn mit einem Kollegen gewaltsam von der Straße. Das gezielte und unnötige Zufügen von Schmerzen durch die Polizei verstößt klar gegen #Grundrechte. Der Einsatz von #Schmerzgriffen ist unverhältnismäßig, wenn auch mildere Mittel eingesetzt werden können wie z.B. einfaches Wegtragen von Protestierenden.

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@Freiheitsrechte@chaos.social replied  ·  activity timestamp 5 days ago

Mit unserem Kläger und @patrickheinemann haben wir gerichtlich feststellen lassen, wo die rechtsstaatlichen Grenzen für den Einsatz von Schmerzgriffen liegen. Das Gericht macht klar: Der Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstrant*innen ist rechtswidrig! Aufgabe des Staates ist es, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen. Menschen müssen vertrauen können, dass die Polizei ihnen nicht grundlos erhebliche Schmerzen zufügt. Sonst ist die #Versammlungsfreiheit gefährdet.

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