Das OVG Berlin-Brandenburg lehnt einen Antrag der Polizei auf Berufungszulassung ab und macht damit ein Urteil rechtskräftig, wonach #Schmerzgriffe bei einer Klima-Sitzblockade unverhältnismäßig waren. So entschied zuvor schon das VG:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/antrag-der-berliner-polizei-abgelehnt-urteil-zu-unrechtmassigem-schmerzgriff-bei-klimaaktivist-ist-rechtskraftig-15129654.html
Das OVG Berlin-Brandenburg lehnt einen Antrag der Polizei auf Berufungszulassung ab und macht damit ein Urteil rechtskräftig, wonach #Schmerzgriffe bei einer Klima-Sitzblockade unverhältnismäßig waren. So entschied zuvor schon das VG:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/antrag-der-berliner-polizei-abgelehnt-urteil-zu-unrechtmassigem-schmerzgriff-bei-klimaaktivist-ist-rechtskraftig-15129654.html
Es ist offiziell! Das mit dem Aktivisten Lars Ritter von
@AufstandLastGen erstrittene Urteil ist nun rechtskräftig. Jetzt steht fest: Der Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstranten ist rechtswidrig - ein Erfolg für die Versammlungsfreiheit. https://freiheitsrechte.org/schmerzgriffe-berlin
Im April 2023 führte die @AufstandLastGen eine Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni in Berlin. Um die Aktion aufzulösen, wandte ein Polizist bei unserem Kläger #Schmerzgriffe an und zerrte ihn mit einem Kollegen gewaltsam von der Straße. Das gezielte und unnötige Zufügen von Schmerzen durch die Polizei verstößt klar gegen #Grundrechte. Der Einsatz von #Schmerzgriffen ist unverhältnismäßig, wenn auch mildere Mittel eingesetzt werden können wie z.B. einfaches Wegtragen von Protestierenden.