Erfolg für die #Rundfunkfreiheit! 🎉 Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wohnungsdurchsuchung bei @RDL -Journalist Fabian Kienert für rechtswidrig. Ein wichtiges Signal gegen staatliche Übergriffe auf die Presse.
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Erfolg für die #Rundfunkfreiheit! 🎉 Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wohnungsdurchsuchung bei @RDL -Journalist Fabian Kienert für rechtswidrig. Ein wichtiges Signal gegen staatliche Übergriffe auf die Presse.
2023 hatte die Polizei die Wohnung des Journalisten durchsucht und Laptops beschlagnahmt – wegen eines Artikels, der auf die Archivseite von #linksunten.indymedia verlinkte. Die Staatsanwaltschaft sah in der Verlinkung und dem Artikel die „Unterstützung einer verbotenen Vereinigung“.
Mehr Infos: https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland
Das #BVerfG stellt nun klar: Eine Wohnungsdurchsuchung greift massiv in die Rundfunkfreiheit ein – vor allem, wenn sich in den Privaträumen journalistisches Material befindet. Im Fall Kienert fehlte ein tragfähiger Anfangsverdacht einer Straftat. Vage Vermutungen allein reichen nicht.
„Ich habe nur meine Arbeit getan. Dafür Privatwohnungen und die Redaktion zu durchsuchen und Laptops zu beschlagnahmen ist ein völlig übertriebenes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden", sagt der @RDL -Journalist. Bereits 2024 war er strafrechtlich freigesprochen worden.
Wir kämpfen weiter für die #Pressefreiheit: Aktuell unterstützen wir u. a. Carsten Janz in einer weiteren Verfassungsbeschwerde. Der Investigativjournalist war verurteilt worden, weil er wörtlich aus einem Durchsuchungsbeschluss zitiert hatte.
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Infos zur Fördermitgliedschaft gibt es hier: https://freiheitsrechte.org/mitmachen/foerdermitglied-werden
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