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VCÖ - Mobilität mit Zukunft
VCÖ - Mobilität mit Zukunft
@vcoe_mobilitaet_mit_zukunft@wien.rocks  ·  activity timestamp last week

Ein Beispiel, das zeigt, wie viel puncto #Verkehrssicherheit noch zu tun ist: Ein Pkw touchiert eine Mutter mit Kinderwagen, die am Rand einer Freilandstraße geht, gehen muss, weil kein Gehsteig vorhanden ist. Obwohl hier eine Siedlung ist. Die Forderung der Anrainer:innen, das #Tempolimit von 100 (!) auf 70 zu reduzieren, hat die Behörde in der Vergangenheit abgelehnt. Die Begründung: Es gäbe zu wenige Unfälle!
Muss immer zuerst etwas passieren? Bei einer Siedlung Tempolimit 100 und kein Gehsteig, das ist ein (Un)Sicherheitsstandard aus dem vergangenen Jahrhundert. Hier braucht es rasch 1) ein niedrigeres Tempolimit und 2) einen baulich getrennten Gehweg.

VCÖ FORDERT MASSNAHMEN BH prüft nach Unfall mit Kinderwagen erneut Tempo 70 Nachdem ein Pkw einen Kinderwagen touchierte, fordern Anwohner in Neuhaus am Klausenbach ein Tempolimit von 70 km/h auf der L 256. BH Jennersdorf prüft das Anliegen erneut. Im Bezirk Jennersdorf (Burgenland) sorgt  die Causa um einen Unfall an der L 256 in Neuhaus am Klausenbach für Aufregung. Die 22-jährige Anika Tonweber war mit ihrem Baby im Kinderwagen spazieren, als sie ein Pkw frontal touchierte. Der Lenker beging Fahrerflucht, Mutter und Kind sind wohlauf. Die Familie und ihre Nachbarn nahmen den Schockmoment allerdings zum Anlass, um erneut für Tempo 70 im Bereich ihrer Häuser und Betriebsausfahrten zu plädieren. Seit Jahren setzen sie sich dafür ein, seitens der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf gab es dazu bisher Absagen. Auf Basis eines Gutachtens, das im Beobachtungszeitraum zu wenige Unfälle und zu wenige Geschwindigkeitsüberschreitungen zählt, lehnte man zuletzt im Jahr 2023 einen Antrag ab. Für den VCÖ ist das inakzeptabel. Er fordert Tempo 70 und einen Gehweg, denn die aktuelle Situation sei ein „Sicherheitsstandard aus dem vergangenen Jahrhundert“. Die BH Jennersdorf kündigte jetzt eine neuerliche Überprüfung zu einer möglichen Geschwindigkeitsreduktion an. Die Regeln für Etablierung einer Geschwindigkeitsbegrenzung seien österreichweit gleich und würden nach Paragraf 43 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, erklärt Verkehrsexpertin Katharina Jaschinsky vom VCÖ.
VCÖ FORDERT MASSNAHMEN BH prüft nach Unfall mit Kinderwagen erneut Tempo 70 Nachdem ein Pkw einen Kinderwagen touchierte, fordern Anwohner in Neuhaus am Klausenbach ein Tempolimit von 70 km/h auf der L 256. BH Jennersdorf prüft das Anliegen erneut. Im Bezirk Jennersdorf (Burgenland) sorgt die Causa um einen Unfall an der L 256 in Neuhaus am Klausenbach für Aufregung. Die 22-jährige Anika Tonweber war mit ihrem Baby im Kinderwagen spazieren, als sie ein Pkw frontal touchierte. Der Lenker beging Fahrerflucht, Mutter und Kind sind wohlauf. Die Familie und ihre Nachbarn nahmen den Schockmoment allerdings zum Anlass, um erneut für Tempo 70 im Bereich ihrer Häuser und Betriebsausfahrten zu plädieren. Seit Jahren setzen sie sich dafür ein, seitens der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf gab es dazu bisher Absagen. Auf Basis eines Gutachtens, das im Beobachtungszeitraum zu wenige Unfälle und zu wenige Geschwindigkeitsüberschreitungen zählt, lehnte man zuletzt im Jahr 2023 einen Antrag ab. Für den VCÖ ist das inakzeptabel. Er fordert Tempo 70 und einen Gehweg, denn die aktuelle Situation sei ein „Sicherheitsstandard aus dem vergangenen Jahrhundert“. Die BH Jennersdorf kündigte jetzt eine neuerliche Überprüfung zu einer möglichen Geschwindigkeitsreduktion an. Die Regeln für Etablierung einer Geschwindigkeitsbegrenzung seien österreichweit gleich und würden nach Paragraf 43 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, erklärt Verkehrsexpertin Katharina Jaschinsky vom VCÖ.
VCÖ FORDERT MASSNAHMEN BH prüft nach Unfall mit Kinderwagen erneut Tempo 70 Nachdem ein Pkw einen Kinderwagen touchierte, fordern Anwohner in Neuhaus am Klausenbach ein Tempolimit von 70 km/h auf der L 256. BH Jennersdorf prüft das Anliegen erneut. Im Bezirk Jennersdorf (Burgenland) sorgt die Causa um einen Unfall an der L 256 in Neuhaus am Klausenbach für Aufregung. Die 22-jährige Anika Tonweber war mit ihrem Baby im Kinderwagen spazieren, als sie ein Pkw frontal touchierte. Der Lenker beging Fahrerflucht, Mutter und Kind sind wohlauf. Die Familie und ihre Nachbarn nahmen den Schockmoment allerdings zum Anlass, um erneut für Tempo 70 im Bereich ihrer Häuser und Betriebsausfahrten zu plädieren. Seit Jahren setzen sie sich dafür ein, seitens der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf gab es dazu bisher Absagen. Auf Basis eines Gutachtens, das im Beobachtungszeitraum zu wenige Unfälle und zu wenige Geschwindigkeitsüberschreitungen zählt, lehnte man zuletzt im Jahr 2023 einen Antrag ab. Für den VCÖ ist das inakzeptabel. Er fordert Tempo 70 und einen Gehweg, denn die aktuelle Situation sei ein „Sicherheitsstandard aus dem vergangenen Jahrhundert“. Die BH Jennersdorf kündigte jetzt eine neuerliche Überprüfung zu einer möglichen Geschwindigkeitsreduktion an. Die Regeln für Etablierung einer Geschwindigkeitsbegrenzung seien österreichweit gleich und würden nach Paragraf 43 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, erklärt Verkehrsexpertin Katharina Jaschinsky vom VCÖ.
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