Es gibt sie noch, die Guten Nachrichten: In Tschechien hat der Oberste Gerichtshof die anlasslose Vorratsdatenspeicherung kassiert. Telekommunikationsdaten aller Menschen ohne Anlass zu speichern, verstößt gegen EU-Recht und Grundrechte. Das Gericht stellt klar: Massenüberwachung ist kein legitimes Mittel der Gefahrenabwehr. Der Staat muss die Betroffenen offiziell um Entschuldigung bitten. Ein starkes Signal für Datenschutz und digitale Freiheit.
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