Gericht verpflichtet Sparkasse Göttingen zur Fortführung des Kontos der Roten Hilfe
> Die Rote Hilfe e. V. hat im Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen wichtigen Erfolg gegen das sogenannte Debanking erzielt.
> Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärt: „Das Gericht hat klargestellt, dass politische Entscheidungen und Listungen eines Drittstaates kein Maßstab für das Handeln deutscher Banken sein dürfen. Die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe konnten das Gericht nicht überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen politisch motivierte Kontokündigungen.“