Die GLS Bank ist eine Genossenschaft. Laut Satzung können die Mitglieder der Genossenschaft jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung mit Vorlaufzeit von 2 Wochen einberufen. Dazu bedarf es die Unterschriften von 1/10 der Mitglieder, höchstens jedoch 200 Mitglieder. Die sollten sich doch finden lassen.
Satzung vom 28.06.2025, §27 (2) in Verbindung mit §28 (2)-(4)
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