Sparkasse Göttingen muss Konten der Roten Hilfe bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterführen. Eilantrag erfolgreich.
"In seiner mündlichen Begründung stellte das Gericht klar, dass politische Entscheidungen oder Listungen eines „x-beliebigen Drittstaates“ keine ausreichende Grundlage für die Kündigung eines Kontos durch ein deutsches Kreditinstitut darstellen."
Liebe Grüße an die @glsbank :)