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nicht durchführt, so wurde dies auch dem Dolmetscher gegenüber von Frau StB2 kommuniziert.
Eine Video-Zuschaltung (es ist KEINE Videoaufzeichnung, sondern eine Live-Zuschaltung) lehnte Frau StB2 ab. Der Dolmetscher müsse vor Ort sein, im Raum präsent sein, nicht nebenan und per Videostream zugeschaltet. Dafür müsse dann ein Familienmitglied oder sogar zwei (=ein Haushalt) den Raum verlassen.
Fazit:
Viel zu lange hat der Weg gedauert - der ganze Prozess hatte bereits fast einen Monat gedauert, ohne dass die Äußerungen in Telefonaten und in der E-Mail-Korrespondenz aufgehört hätten.
Frau StB2 schloss jede Korrespondenz, ob nun per E-Mail oder im Telefonat, bisher stets mit der Äußerung ab: Vor Ort entscheide sie, ob sie die Trauung vollziehen werde.
Letztendlich aufgrund der Tatsache, dass diese Aussagen "..besteht das Risiko, dass sie die Trauung
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Damit es nicht zu dieser Situation kommen solte, in der Frau StB2 möglicherweise am Tag der Trauung zum Entschluss käme, die Trauung nicht zu vollziehen, haben wir aus dem fernen Berlin begonnen zu recherchieren:
Im Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher*innen in Niedersachsen haben wir eine Anfrage gestellt, ob ein/e Dolmetscher*in zu dem Trauungstermin verfügbar ist. Leider waren diese bereits anderweitig gebucht.
Es gibt auch Videodolmetschdienste, die das Ferndolmetschen in Gebärdensprache anbieten. Diesen Tipp gab uns eine Eheschließungsbeamtin, die selbst 3. Bürgermeisterin einer bayerischen Gemeinde ist.
Wir haben in Bremen schließlich einen Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache gefunden, der sogar am Tag der Trauung am YY.YY. verfügbar sein konnte. Auch hãtte er für eine Video-Zuschaltung zur Verfügung gestanden.
Als der nun von uns eigens organisierte Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache bei Frau StB2 anrief, um die Schritte für die Trauungszeremonie zu besprechen, wich auch hier Frau StB2 nicht von ihrer Haltung ab.
Es bestand immer noch das Risiko, dass sie die Trauung
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verstehen. Mehr gebe der Raum in Bezug auf Abstandsregeln nicht her.
Auch das haben wir zur Kenntnis genommen und wir hätten uns soweit mit unseren Familiengästen vorbereitet und organisiert.
Dass auch im weiteren Verlauf bei der Raumfrage keinerlei Entgegenkommen gezeigt wurde, lasse ich an dieser Stelle unkommentiert. Herr [Raumorganisation], hatte jedenfalls schon sehr pragmatische und Corona-Maßnahmen-konforme Lösungen parat. Wir hatten uns nämlich auf die Angaben der Website zu den räumlichen Verhältnissen verlassen und mussten nun komplett um- planen.
Frau StB2 war im Urlaub [12 Tage] wie wir auch schon von der Kollegin im Vorfeld [und nebenbei] erfuhren.
Wir waren auch aus diesem Grunde sehr in Bedrängnis: Wir konnten keine weitere Rücksprache mit ihr halten. Die Zeit lief uns davon. Ich selbst sah mich unter psychischer Belastung, mein Mann war nicht weniger belastet.
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(Gehörlosigkeit). Dieser bescheinigt lediglich die Gehörlosigkeit, eine Sinnesbeeinträchtigung.
Eine umgekehrte Attestierung gibt es nicht: Das Attest, dass ich sprechen und verständigen kann, erbringt kein Arzt.
Gehörlosigkeit ist keine Krankheit und bedeutet im Umkehrschluss auf gar keinen Fall eine kognitive Beeinträchtigung!
Zudem hätte Frau StB2 im oben beschriebenen Telefonat sehr wohl feststellen konnen, dass ich verbal artikulieren kann. Es sollte eigentlich auch die Aussage genügen, dass ich voll berufstätig in einem Kommunikationsberuf als Selbstständige tätig bin.
Bis dahin stand für uns zunächst einmal eine Präsenz-Gebārdensprachdolmetschung nicht im Raum, schon allein aufgrund der beschränkten Personenzahl von maximal 7 im Trauungs-Raum (inklusive Standesbeamtin). Wie wir von Frau StB2 zusätzlich aufgeklārt wurden, sind die 6 Gäste idealerweise aus einem Haushalt. Da dies nicht realistisch ist, ist der Personenkreis von 6 aus insgesamt drei Haushalten zu