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die "Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung" zur Kenntnis gegeben (verlesen) werden. 
// Dies erfolge mit "vorgelesen, genehmigt und unterschrieben". 
// Ich würde die Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung von Frau StB2 erhalten und konnte diese in Ruhe selbst lesen/durchlesen. 
// Für mich als Verlobte gäbe es den Zusatz: "von der Verlobten selbst gelesen". 
// Dann könnte die "Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung" von mir unterschrieben werden. 
// Hierfür müsse entsprechend Zeit eingeplant werden. 
// Erst dann könne ,zur eigentlichen Eheschließung übergegangen werden".

Zu Ihrer Information, die auch Frau StB2 von uns erhalten hat:

Es gibt für eine Behinderung einen Nachweis, den sogenannten Schwerbehindertenausweis. Dieser kann von mir vorgelegt werden: mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 100 und dem Merkzeichen Gl
/4 die "Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung" zur Kenntnis gegeben (verlesen) werden. // Dies erfolge mit "vorgelesen, genehmigt und unterschrieben". // Ich würde die Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung von Frau StB2 erhalten und konnte diese in Ruhe selbst lesen/durchlesen. // Für mich als Verlobte gäbe es den Zusatz: "von der Verlobten selbst gelesen". // Dann könnte die "Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung" von mir unterschrieben werden. // Hierfür müsse entsprechend Zeit eingeplant werden. // Erst dann könne ,zur eigentlichen Eheschließung übergegangen werden". Zu Ihrer Information, die auch Frau StB2 von uns erhalten hat: Es gibt für eine Behinderung einen Nachweis, den sogenannten Schwerbehindertenausweis. Dieser kann von mir vorgelegt werden: mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 100 und dem Merkzeichen Gl
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kann. Das funktioniert bei maximal 3 bis 4 Personen im Gespräch. Werden es mehr als 5 Personen im Gesprächskreis, nehme ich Dolmetschung zu Hilfe, je nach Verfügbarkeit Gebärdensprache oder Transkription in Schrift.
Von sehr ähnlicher Natur ist auch die Trauungszeremonie zu verstehen: lch kann einer solchen Trauungsansprache (hier 2 Personen: Standesbeamtin und Trauklientin) sehr wohl folgen.

Leider hat dies Frau StB2 nicht überzeugt.

Den nachfolgenden E-Mail-Korrespondenzen mit Frau StB2 konnten wir lediglich entnehmen, dass diese Tatsache, dass ich normal artikulieren kann und auch eine direkte Ansprache von Angesicht zu Angesicht sehr wohl beantworten kann, von ihr schlichtweg nicht weiter thematisiert wurde, und wir nahmen es in Kauf, die Trauung mit den zusätzlichen akkuraten Vorgaben von ihr vornehmen zu lassen.

Diese wären:
// Da die Eheschließung schriftlich bzw. "postalisch" bei unserem Wohnortstandesamt angemeldet wurde, müsse vor der Eheschließung
/3 kann. Das funktioniert bei maximal 3 bis 4 Personen im Gespräch. Werden es mehr als 5 Personen im Gesprächskreis, nehme ich Dolmetschung zu Hilfe, je nach Verfügbarkeit Gebärdensprache oder Transkription in Schrift. Von sehr ähnlicher Natur ist auch die Trauungszeremonie zu verstehen: lch kann einer solchen Trauungsansprache (hier 2 Personen: Standesbeamtin und Trauklientin) sehr wohl folgen. Leider hat dies Frau StB2 nicht überzeugt. Den nachfolgenden E-Mail-Korrespondenzen mit Frau StB2 konnten wir lediglich entnehmen, dass diese Tatsache, dass ich normal artikulieren kann und auch eine direkte Ansprache von Angesicht zu Angesicht sehr wohl beantworten kann, von ihr schlichtweg nicht weiter thematisiert wurde, und wir nahmen es in Kauf, die Trauung mit den zusätzlichen akkuraten Vorgaben von ihr vornehmen zu lassen. Diese wären: // Da die Eheschließung schriftlich bzw. "postalisch" bei unserem Wohnortstandesamt angemeldet wurde, müsse vor der Eheschließung
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mit Frau StB1 trotz einer Verschiebung (Juni) wegen Corona, bereits weitgehend abgeschlossen. Abgesehen von der Corona bedingten Thematik gab es keinerlei Widerstände oder Hindernisse.

In einem 40-minütigen Telefongespräch in einer Dreier-Konferenz hätte sich Frau StB2 eigentlich überzeugen können, dass ich sehr wohl normal artikulieren und mich verständlich ausdrücken kann.

Es fehlte lediglich bei dem rein auditiv geführten Telefonat für mich das Mundbild, das ein Sprachverstehen komplett gemacht hätte. Mein Mann hat mich währenddessen visuell unterstützt: Er stand neben mir und wiederholte simultan, was am anderen Ende der Leitung gesagt wurde. Mit Frau StB2 habe ich verbal-artikuliert gesprochen.

In dem 40-minütigen Telefonat haben mein Mann und ich Frau StB2 ausführlich darüber aufgeklärt, was meine Kommunikationskompetenz ist: Ich habe als vollberufstätige Selbstständige mit eigener Firma genug mit Kundengesprächen zu tun, in denen ich mit Mundabsehen eine visuelle Unterstützung habe und die ich erfolgreich führen wie auch erfolgreich abschließen
/2 mit Frau StB1 trotz einer Verschiebung (Juni) wegen Corona, bereits weitgehend abgeschlossen. Abgesehen von der Corona bedingten Thematik gab es keinerlei Widerstände oder Hindernisse. In einem 40-minütigen Telefongespräch in einer Dreier-Konferenz hätte sich Frau StB2 eigentlich überzeugen können, dass ich sehr wohl normal artikulieren und mich verständlich ausdrücken kann. Es fehlte lediglich bei dem rein auditiv geführten Telefonat für mich das Mundbild, das ein Sprachverstehen komplett gemacht hätte. Mein Mann hat mich währenddessen visuell unterstützt: Er stand neben mir und wiederholte simultan, was am anderen Ende der Leitung gesagt wurde. Mit Frau StB2 habe ich verbal-artikuliert gesprochen. In dem 40-minütigen Telefonat haben mein Mann und ich Frau StB2 ausführlich darüber aufgeklärt, was meine Kommunikationskompetenz ist: Ich habe als vollberufstätige Selbstständige mit eigener Firma genug mit Kundengesprächen zu tun, in denen ich mit Mundabsehen eine visuelle Unterstützung habe und die ich erfolgreich führen wie auch erfolgreich abschließen
Gemeinde XXX
z.H. Fachbereichsleitung FB3 / Rathaus XXX
Per E-Mail vorab gesendet

Betreff
Unsere in XXX nicht vollzogene Trauung am YY.YY.2020

Berlin, 

Sehr geehrter Herr [Bürgermeister],

wie Ihnen bestimmt bekannt ist, haben wir unsere Trauung, die ursprünglich am YY.YY.2020 in XXX stattfinden sollte, abgesagt. 

Im Folgenden die Begründung:

Zunächst einmal der Vorlauf: [Vor einem Monat] bekamen wir die folgende Aufforderung von Frau Standesbeamtin1 (StB1), die den Vorgang an ihre Kollegin Frau StB2 abgegeben hat, da sie während der geplanten Trauung am YY.YY. im Urlaub ist: "Frau StB2 möchte gerne eine Bescheinigung vom Arzt, dass (ich als) zukünftige Frau (mich) ganz normal artikulieren und verständigen kann, haben."
Bis zu diesem Zeitpunkt war die Planung der Trauung
Gemeinde XXX z.H. Fachbereichsleitung FB3 / Rathaus XXX Per E-Mail vorab gesendet Betreff Unsere in XXX nicht vollzogene Trauung am YY.YY.2020 Berlin, Sehr geehrter Herr [Bürgermeister], wie Ihnen bestimmt bekannt ist, haben wir unsere Trauung, die ursprünglich am YY.YY.2020 in XXX stattfinden sollte, abgesagt. Im Folgenden die Begründung: Zunächst einmal der Vorlauf: [Vor einem Monat] bekamen wir die folgende Aufforderung von Frau Standesbeamtin1 (StB1), die den Vorgang an ihre Kollegin Frau StB2 abgegeben hat, da sie während der geplanten Trauung am YY.YY. im Urlaub ist: "Frau StB2 möchte gerne eine Bescheinigung vom Arzt, dass (ich als) zukünftige Frau (mich) ganz normal artikulieren und verständigen kann, haben." Bis zu diesem Zeitpunkt war die Planung der Trauung
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nicht durchführt, so wurde dies auch dem Dolmetscher gegenüber von Frau StB2 kommuniziert.

Eine Video-Zuschaltung (es ist KEINE Videoaufzeichnung, sondern eine Live-Zuschaltung) lehnte Frau StB2 ab. Der Dolmetscher müsse vor Ort sein, im Raum präsent sein, nicht nebenan und per Videostream zugeschaltet. Dafür müsse dann ein Familienmitglied oder sogar zwei (=ein Haushalt) den Raum verlassen.

Fazit:

Viel zu lange hat der Weg gedauert - der ganze Prozess hatte bereits fast einen Monat gedauert, ohne dass die Äußerungen in Telefonaten und in der E-Mail-Korrespondenz aufgehört hätten.

Frau StB2 schloss jede Korrespondenz, ob nun per E-Mail oder im Telefonat, bisher stets mit der Äußerung ab: Vor Ort entscheide sie, ob sie die Trauung vollziehen werde.

Letztendlich aufgrund der Tatsache, dass diese Aussagen "..besteht das Risiko, dass sie die Trauung
/8 nicht durchführt, so wurde dies auch dem Dolmetscher gegenüber von Frau StB2 kommuniziert. Eine Video-Zuschaltung (es ist KEINE Videoaufzeichnung, sondern eine Live-Zuschaltung) lehnte Frau StB2 ab. Der Dolmetscher müsse vor Ort sein, im Raum präsent sein, nicht nebenan und per Videostream zugeschaltet. Dafür müsse dann ein Familienmitglied oder sogar zwei (=ein Haushalt) den Raum verlassen. Fazit: Viel zu lange hat der Weg gedauert - der ganze Prozess hatte bereits fast einen Monat gedauert, ohne dass die Äußerungen in Telefonaten und in der E-Mail-Korrespondenz aufgehört hätten. Frau StB2 schloss jede Korrespondenz, ob nun per E-Mail oder im Telefonat, bisher stets mit der Äußerung ab: Vor Ort entscheide sie, ob sie die Trauung vollziehen werde. Letztendlich aufgrund der Tatsache, dass diese Aussagen "..besteht das Risiko, dass sie die Trauung
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Damit es nicht zu dieser Situation kommen solte, in der Frau StB2 möglicherweise am Tag der Trauung zum Entschluss käme, die Trauung nicht zu vollziehen, haben wir aus dem fernen Berlin begonnen zu recherchieren:

Im Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher*innen in Niedersachsen haben wir eine Anfrage gestellt, ob ein/e Dolmetscher*in zu dem Trauungstermin verfügbar ist. Leider waren diese bereits anderweitig gebucht.
Es gibt auch Videodolmetschdienste, die das Ferndolmetschen in Gebärdensprache anbieten. Diesen Tipp gab uns eine Eheschließungsbeamtin, die selbst 3. Bürgermeisterin einer bayerischen Gemeinde ist.
Wir haben in Bremen schließlich einen Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache gefunden, der sogar am Tag der Trauung am YY.YY. verfügbar sein konnte. Auch hãtte er für eine Video-Zuschaltung zur Verfügung gestanden.

Als der nun von uns eigens organisierte Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache bei Frau StB2 anrief, um die Schritte für die Trauungszeremonie zu besprechen, wich auch hier Frau StB2 nicht von ihrer Haltung ab.
Es bestand immer noch das Risiko, dass sie die Trauung
/7 Damit es nicht zu dieser Situation kommen solte, in der Frau StB2 möglicherweise am Tag der Trauung zum Entschluss käme, die Trauung nicht zu vollziehen, haben wir aus dem fernen Berlin begonnen zu recherchieren: Im Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher*innen in Niedersachsen haben wir eine Anfrage gestellt, ob ein/e Dolmetscher*in zu dem Trauungstermin verfügbar ist. Leider waren diese bereits anderweitig gebucht. Es gibt auch Videodolmetschdienste, die das Ferndolmetschen in Gebärdensprache anbieten. Diesen Tipp gab uns eine Eheschließungsbeamtin, die selbst 3. Bürgermeisterin einer bayerischen Gemeinde ist. Wir haben in Bremen schließlich einen Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache gefunden, der sogar am Tag der Trauung am YY.YY. verfügbar sein konnte. Auch hãtte er für eine Video-Zuschaltung zur Verfügung gestanden. Als der nun von uns eigens organisierte Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache bei Frau StB2 anrief, um die Schritte für die Trauungszeremonie zu besprechen, wich auch hier Frau StB2 nicht von ihrer Haltung ab. Es bestand immer noch das Risiko, dass sie die Trauung
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verstehen. Mehr gebe der Raum in Bezug auf Abstandsregeln nicht her.

Auch das haben wir zur Kenntnis genommen und wir hätten uns soweit mit unseren Familiengästen vorbereitet und organisiert.

Dass auch im weiteren Verlauf bei der Raumfrage keinerlei Entgegenkommen gezeigt wurde, lasse ich an dieser Stelle unkommentiert. Herr [Raumorganisation], hatte jedenfalls schon sehr pragmatische und Corona-Maßnahmen-konforme Lösungen parat. Wir hatten uns nämlich auf die Angaben der Website zu den räumlichen Verhältnissen verlassen und mussten nun komplett um- planen.

Frau StB2 war im Urlaub [12 Tage] wie wir auch schon von der Kollegin im Vorfeld [und nebenbei] erfuhren.

Wir waren auch aus diesem Grunde sehr in Bedrängnis: Wir konnten keine weitere Rücksprache mit ihr halten. Die Zeit lief uns davon. Ich selbst sah mich unter psychischer Belastung, mein Mann war nicht weniger belastet.
/6 verstehen. Mehr gebe der Raum in Bezug auf Abstandsregeln nicht her. Auch das haben wir zur Kenntnis genommen und wir hätten uns soweit mit unseren Familiengästen vorbereitet und organisiert. Dass auch im weiteren Verlauf bei der Raumfrage keinerlei Entgegenkommen gezeigt wurde, lasse ich an dieser Stelle unkommentiert. Herr [Raumorganisation], hatte jedenfalls schon sehr pragmatische und Corona-Maßnahmen-konforme Lösungen parat. Wir hatten uns nämlich auf die Angaben der Website zu den räumlichen Verhältnissen verlassen und mussten nun komplett um- planen. Frau StB2 war im Urlaub [12 Tage] wie wir auch schon von der Kollegin im Vorfeld [und nebenbei] erfuhren. Wir waren auch aus diesem Grunde sehr in Bedrängnis: Wir konnten keine weitere Rücksprache mit ihr halten. Die Zeit lief uns davon. Ich selbst sah mich unter psychischer Belastung, mein Mann war nicht weniger belastet.
/5

(Gehörlosigkeit). Dieser bescheinigt lediglich die Gehörlosigkeit, eine Sinnesbeeinträchtigung.

Eine umgekehrte Attestierung gibt es nicht: Das Attest, dass ich sprechen und verständigen kann, erbringt kein Arzt.

Gehörlosigkeit ist keine Krankheit und bedeutet im Umkehrschluss auf gar keinen Fall eine kognitive Beeinträchtigung!

Zudem hätte Frau StB2 im oben beschriebenen Telefonat sehr wohl feststellen konnen, dass ich verbal artikulieren kann. Es sollte eigentlich auch die Aussage genügen, dass ich voll berufstätig in einem Kommunikationsberuf als Selbstständige tätig bin.

Bis dahin stand für uns zunächst einmal eine Präsenz-Gebārdensprachdolmetschung nicht im Raum, schon allein aufgrund der beschränkten Personenzahl von maximal 7 im Trauungs-Raum (inklusive Standesbeamtin). Wie wir von Frau StB2 zusätzlich aufgeklārt wurden, sind die 6 Gäste idealerweise aus einem Haushalt. Da dies nicht realistisch ist, ist der Personenkreis von 6 aus insgesamt drei Haushalten zu
/5 (Gehörlosigkeit). Dieser bescheinigt lediglich die Gehörlosigkeit, eine Sinnesbeeinträchtigung. Eine umgekehrte Attestierung gibt es nicht: Das Attest, dass ich sprechen und verständigen kann, erbringt kein Arzt. Gehörlosigkeit ist keine Krankheit und bedeutet im Umkehrschluss auf gar keinen Fall eine kognitive Beeinträchtigung! Zudem hätte Frau StB2 im oben beschriebenen Telefonat sehr wohl feststellen konnen, dass ich verbal artikulieren kann. Es sollte eigentlich auch die Aussage genügen, dass ich voll berufstätig in einem Kommunikationsberuf als Selbstständige tätig bin. Bis dahin stand für uns zunächst einmal eine Präsenz-Gebārdensprachdolmetschung nicht im Raum, schon allein aufgrund der beschränkten Personenzahl von maximal 7 im Trauungs-Raum (inklusive Standesbeamtin). Wie wir von Frau StB2 zusätzlich aufgeklārt wurden, sind die 6 Gäste idealerweise aus einem Haushalt. Da dies nicht realistisch ist, ist der Personenkreis von 6 aus insgesamt drei Haushalten zu
/11

Den Beirat für Menschen mit Behinderung habe ich bereits kontaktiert, vorwiegend auch um erörternd aufzuzeigen, dass eine Video-Verdolmetschung bei Amtsvolizug vor allem zu Zeiten von Corona-Maßnahmen sehr wohl genehmigt ist und werden kann.

Mit freundlichem Gruß
/11 Den Beirat für Menschen mit Behinderung habe ich bereits kontaktiert, vorwiegend auch um erörternd aufzuzeigen, dass eine Video-Verdolmetschung bei Amtsvolizug vor allem zu Zeiten von Corona-Maßnahmen sehr wohl genehmigt ist und werden kann. Mit freundlichem Gruß
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konnte das ,Ja" wohlartikuliert geben.

Es hat auch keine separate Verlesung der Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung gegeben. Wohlgemerkt: es war nicht das Wohnortstandesamt, sondern ein in einem anderen, benachbarten Bundesland befindliches Standesamt einer kleinen Ortsgemeinde. Es gab auch keine gesonderten Vermerke wie "von der Verlobten selbst gelesen".

Es bestand im Standesamt zu keiner Zeit das Risiko, dass die Trauungszeremonie nicht vollzogen werden könnte.

Die Standesbeamtin dort, wie auch andere involvierte Standesbeamt*innen, konnte sich nicht erklären, worin die beschriebenen Schwierigkeiten begründet sein könnten. Für sie war es eine ganz normale Trauung zweier ganz normaler Menschen.

Zum Schluss komme ich grundsätzlich auf diese Frage: [...] Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass ich als Mensch mit einer Behinderung hier eine erhebliche Diskriminierung durch Frau StB2 erfahren habe?
/10 konnte das ,Ja" wohlartikuliert geben. Es hat auch keine separate Verlesung der Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung gegeben. Wohlgemerkt: es war nicht das Wohnortstandesamt, sondern ein in einem anderen, benachbarten Bundesland befindliches Standesamt einer kleinen Ortsgemeinde. Es gab auch keine gesonderten Vermerke wie "von der Verlobten selbst gelesen". Es bestand im Standesamt zu keiner Zeit das Risiko, dass die Trauungszeremonie nicht vollzogen werden könnte. Die Standesbeamtin dort, wie auch andere involvierte Standesbeamt*innen, konnte sich nicht erklären, worin die beschriebenen Schwierigkeiten begründet sein könnten. Für sie war es eine ganz normale Trauung zweier ganz normaler Menschen. Zum Schluss komme ich grundsätzlich auf diese Frage: [...] Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass ich als Mensch mit einer Behinderung hier eine erhebliche Diskriminierung durch Frau StB2 erfahren habe?
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nicht durchführt" auch einem Dolmetscher für Gebärdensprache gegenüber, der ja, von uns organi- siert, tatsăchlich kommen sollte, einfach nicht aufgehört haben, fassten wir am [8 Tage vor dem Termin] den Entschluss, den Trauungstermin in abzusagen.

Am [8 Tage vor Termin] hat es meinen Mann einen ganzen Arbeitstag gekostet, in vielen Telefonaten mit dem Wohnortstandesamt und infrage kommenden Standesämtern im Bundesland zu erörtern, ob überhaupt in der kommenden Woche Termine möglich seien.

Am [7 Tage vor Termin] hat es meinen Mann ebenfalls einen ganzen Arbeitstag gekostet, zum Rathaus zu fahren, um die Unterlagen abzuholen.

Am [ursprünglich geplanten Trautermin] sind wir nun getraut worden, 450km von entfernt, in einem anderen Bundesland in einer kleinen Ortsgemeinde ähnlich der Größe der Gemeinde XXX.

Es gab keine Probleme: es ist die Trauungsansprache so abgelaufen, wie ich oben bereits beschrieben habe, ich konnte vom Mund der Standesbeamtin absehen und
/9 nicht durchführt" auch einem Dolmetscher für Gebärdensprache gegenüber, der ja, von uns organi- siert, tatsăchlich kommen sollte, einfach nicht aufgehört haben, fassten wir am [8 Tage vor dem Termin] den Entschluss, den Trauungstermin in abzusagen. Am [8 Tage vor Termin] hat es meinen Mann einen ganzen Arbeitstag gekostet, in vielen Telefonaten mit dem Wohnortstandesamt und infrage kommenden Standesämtern im Bundesland zu erörtern, ob überhaupt in der kommenden Woche Termine möglich seien. Am [7 Tage vor Termin] hat es meinen Mann ebenfalls einen ganzen Arbeitstag gekostet, zum Rathaus zu fahren, um die Unterlagen abzuholen. Am [ursprünglich geplanten Trautermin] sind wir nun getraut worden, 450km von entfernt, in einem anderen Bundesland in einer kleinen Ortsgemeinde ähnlich der Größe der Gemeinde XXX. Es gab keine Probleme: es ist die Trauungsansprache so abgelaufen, wie ich oben bereits beschrieben habe, ich konnte vom Mund der Standesbeamtin absehen und