Im September 1993 wurde der Jugendliche, der Waltraud S. getötet hatte, am Landgericht Bautzen wegen schwerem Landfriedensbruch, Körperverletzung mit Todesfolge sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Seine neonazistische Gesinnung stellte er auch im Nachgang der Tat u.a. durch einschlägige Tätowierungen offen zur Schau.
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