Skip to main content

Darf sich eine Behörde bei einer Aussschreibung schon auf Open Source festlegen? Ja, sagt ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages! 🚀

Das Gutachten räumt mit dem Mythos auf, eine Open-Source-Vorgabe sei vergaberechtlich nicht zulässig.

👉 Das Gutachten stellt sogar fest: Eine Vorgabe für Open Source kann mit Blick auf wirtschaftliche oder strategische Erwägungen sogar geboten sein.

Alle Infos dazu findet Ihr hier ➡️ osb-alliance.de/pressemitteilu

0 Replies
1 Boost

No replies yet

Be the first to share your thoughts.