Darf sich eine Behörde bei einer Aussschreibung schon auf Open Source festlegen? Ja, sagt ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages! 🚀
Das Gutachten räumt mit dem Mythos auf, eine Open-Source-Vorgabe sei vergaberechtlich nicht zulässig.
👉 Das Gutachten stellt sogar fest: Eine Vorgabe für Open Source kann mit Blick auf wirtschaftliche oder strategische Erwägungen sogar geboten sein.
Alle Infos dazu findet Ihr hier ➡️ https://osb-alliance.de/pressemitteilungen/bundestags-gutachten-schafft-klarheit-open-source-first-ist-vergaberechtlich-zulaessig