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Urs G.
Urs G.
@uersugredu@bildung.social  ·  activity timestamp 3 weeks ago

#Streusalz war in #Berlin übrigens schon 1899 verboten...

Quelle:
https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht?PPN=PPN640782620&PHYSID=PHYS_0169&DMDID=DMDLOG_0001

#HabenWirSchonImmerSoGemacht

Screenshot von einem Frakturtext:

§ 98.
Bei eintretender Winterglätte müssen die Bürgersteige Granitbahnen und Rinnsteinbrücken mit Sand, Asche oder anderm abstumpfenden Material bestreut werden.
Das Streuen hat so zu geschehen, dass während der Stunden von Morgens 7 bis Abends 10 Uhr der Entstehung gefahrbringender Glätte vollständig vorgebeugt wird. Die Verpflichtung zum Streuen liegt den Besitzern derjenigen Grundstücke ob, welche und soweit dieselben an die öffentliche Straße grenzen.

§ 99.
Das Bestreuen der Bürgersteige mit Salz jeder Art, sowie mit Salzmischungen ist verboten.
Screenshot von einem Frakturtext: § 98. Bei eintretender Winterglätte müssen die Bürgersteige Granitbahnen und Rinnsteinbrücken mit Sand, Asche oder anderm abstumpfenden Material bestreut werden. Das Streuen hat so zu geschehen, dass während der Stunden von Morgens 7 bis Abends 10 Uhr der Entstehung gefahrbringender Glätte vollständig vorgebeugt wird. Die Verpflichtung zum Streuen liegt den Besitzern derjenigen Grundstücke ob, welche und soweit dieselben an die öffentliche Straße grenzen. § 99. Das Bestreuen der Bürgersteige mit Salz jeder Art, sowie mit Salzmischungen ist verboten.
Screenshot von einem Frakturtext: § 98. Bei eintretender Winterglätte müssen die Bürgersteige Granitbahnen und Rinnsteinbrücken mit Sand, Asche oder anderm abstumpfenden Material bestreut werden. Das Streuen hat so zu geschehen, dass während der Stunden von Morgens 7 bis Abends 10 Uhr der Entstehung gefahrbringender Glätte vollständig vorgebeugt wird. Die Verpflichtung zum Streuen liegt den Besitzern derjenigen Grundstücke ob, welche und soweit dieselben an die öffentliche Straße grenzen. § 99. Das Bestreuen der Bürgersteige mit Salz jeder Art, sowie mit Salzmischungen ist verboten.

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