Ertragsteuerliche Bewertung
Für das V2G-Produkt wird von E.ON eine Einspeisevergütung und ein jährlicher Bonus gezahlt. Dabei stellt sich die Frage, ob es sich hierbei steuerlich um gewerbliche Einkünfte handelt, die in der Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern sind.
Bei der Nutzung vonV2G in Verbindung mit einem Privatwagen liegt jedoch keine Gewinnerzielungsabsicht und damit auch keine steuerlich relevante Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes vor.
Es handelt sich um sogenannte Liebhaberei. Diese Auffassung wurde uns vom Bundesministerium der Finanzen für das V2G-Produktangebot
bestätigt. Dies bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf die Nutzung von V2G in Verbindung mit Dienst-, Geschäfts- und Firmenwagen– auch bei erlaubter Privatnutzung.
Hinweis
Daher sind bei der Nutzung des V2G-Produktes in Verbindung mit einem
Privatwagen grundsätzlich weder in der Steuererklärung Angaben zu diesen
Einkünften zu machen, noch ist eine Gewerbeanmeldung hierzu notwendig.