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heise online
@heiseonline@social.heise.de  ·  activity timestamp 5 days ago

Ein siebenjähriges Kind hat im Google Play Store Spiele und In-App-Inhalte im Wert von fast 34.000 Euro gekauft. 💸
Doch die Rechnung bezahlt nicht der kleine Gamer, sondern sein Vater – so entschied das Landgericht Karlsruhe.

Zum Artikel: https://heise.de/-10793754?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon

#googleplay #recht #technologie #familie #digitalesleben

heise online

7-Jähriger bestellt auf Google Play für 34.000 Euro: Papa muss zahlen

Ein Siebenjähriger kauft mit Papas Google-Play-Konto über 1.000 Mal Spieleinhalte. Der Vater bleibt auf dem Schaden sitzen, sagt das Landgericht Karlsruhe.
Das Bild zeigt einen Jungen mit einem Smartphone in den Händen. Im Bild steht: "7-Jähriger bestellt auf Google Play für 34.000 Euro" dadrunter steht: "Das Landgericht Karlsruhe entscheidet: 
Der Vater muss zahlen – auch wenn er die Käufe ausdrücklich verboten hatte."
Das Bild zeigt einen Jungen mit einem Smartphone in den Händen. Im Bild steht: "7-Jähriger bestellt auf Google Play für 34.000 Euro" dadrunter steht: "Das Landgericht Karlsruhe entscheidet: Der Vater muss zahlen – auch wenn er die Käufe ausdrücklich verboten hatte."
Das Bild zeigt einen Jungen mit einem Smartphone in den Händen. Im Bild steht: "7-Jähriger bestellt auf Google Play für 34.000 Euro" dadrunter steht: "Das Landgericht Karlsruhe entscheidet: Der Vater muss zahlen – auch wenn er die Käufe ausdrücklich verboten hatte."
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\\UltimaT!V// one
@ultimativ_one@mastodon.social replied  ·  activity timestamp 3 days ago

@heiseonline Tja, genau das bedeutet eben Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten gegenüber Mindergeschäftsfähigen. Wenn Kinder zu früh solche Sachen in die Hand bekommen, MUSS damit zu rechnen sein.

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Tim_Struppel
@Tim_Struppel@mastodon.social replied  ·  activity timestamp 5 days ago

@heiseonline Papi ist das auch erst viel später aufgefallen... also mir würden schon 4 EUR in der Kreditkartenabrechnung auffallen, die da nicht hingehören

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Don Caron
@doncaron@troet.cafe replied  ·  activity timestamp 5 days ago

@heiseonline das Urteil wird keinen Bestand haben. Da muß die Leiter eben weiter hochgeklettert werden.

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Aestel
@Aestel@troet.cafe replied  ·  activity timestamp 5 days ago

@heiseonline Klarer Fall von Vernachlässigung des Kindes.

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Lamb_Borg_Genie
@lamb_borg_genie@social.tchncs.de replied  ·  activity timestamp 5 days ago

@heiseonline Jetzt behaupte nochmal jemand Medienkompetenz oder IT Kenntnisse kommen von der Gerätenutzung.

Einem 5-jährigem ein Tablet überlassen? Die Kreditkarte gleich mit? Sein Kind bei der Benutzung nicht begleiten? Über 1200 Abbuchungen ignorieren?

Wie sollen Kinder den Umgang mit Technik und Medien lernen, wenn die Eltern selbst nur stumpfe Nutzer sind und sich keinen Kopf machen?

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Cyb3rrunn3r
@cyb3rrunn3r@troet.cafe replied  ·  activity timestamp 5 days ago

@heiseonline Tja, Gerät eben SO absichern, dass Kinder eben nicht solche Dinge "anstellen" können.
Die Aufsichtspflichten der Eltern hören eben NICHT an der Kinderzimmertür auf.

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Riffer
@riffer@ruhr.social replied  ·  activity timestamp 5 days ago

@heiseonline, dass es überhaupt möglich ist, in dieser 'Mikropayment'-Wolke so viel Geld auszugeben, wird vom Gericht erst gar nicht thematisiert?

Der Kurze ist nicht geschäftsfähig. Diesen Geiern wird mit solchen Entscheidungen das Leben sehr einfach gemacht. Gezieltes Marketing auf die Minderjährigen abzustellen dürfte jetzt noch mehr verstärkt werden.

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Helga Numberger 🐧
@HNumberger@mastodon.social replied  ·  activity timestamp 5 days ago

@heiseonline Wenn man die Geschichte gehört hat, denkt man eher: Kein Gehalt für den Vater wegen Dummheit 🤷‍♀️🙈

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Susanne Lilith
@susannelilith@rheinneckar.social replied  ·  activity timestamp 5 days ago

@heiseonline Kein Taschengeld bis er 340 Jahre alt ist!

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