#Klimaschutz #Recht
Nach der Zurückweisung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht ist die Bundesregierung zur Überarbeitung des #Klimaschutzprogramms 2023 verpflichtet. Das Gericht bestätigt damit die vorinstanzliche Entscheidung, wonach die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlichen Emissionshöchstmengen bis 2030 sicherzustellen. Ein neues, gesetzeskonformes Programm ist nun zeitnah zu beschließen.
https://taz.de/Umwelthilfe-Klage-erfolgreich/!6149759/
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