Screenshot Paper der DMK: „4. Digitalministerkonferenz
24. November 2025 in Berlin
TOP 3.11
Beschluss
Bayern
Konsequent eine „Digital Only"-Verwaltung moderne, bürgerfreundliche Behörden schaffen
In der dritten Digitalministerkonferenz wurde mit dem Beschluss „Digital Only: Digitale Dividende heben, Nutzungsfreundlichkeit stärken" der künftige Grundsatz des ausschließlich digitalen Verwaltungsverfahrens geregelt. Nur so können die Vorteile der Digitalisierung für die Bevölkerung und Verwaltung realisiert werden. Werden digitale Verfahren der Grundsatz, schafft dies Raum für Prozessoptimierungen und Effizienz-gewinne, die nicht möglich wären, wenn der digitale Weg nur ein bloßer Zusatz zum analogen Verfahren ist. Damit dies Realität wird, ist ein konkreter Zeitplan erforderlich.
Das „Digital Only" Prinzip bedeutet, dass Verwaltungsleistungen ausschließlich digital beantragt werden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die digitale Antragstellung auch bei Behörden vor Ort über Terminals oder unterstützt durch Behördenmitarbeitende er-
folgt.
Die Digitalministerkonferenz fasst daher den folgenden Beschluss:
1. Die Digitalministerkonferenz fordert, unter Betonung der nachfolgenden Punkte, die Geltung des „Digital Only" Prinzips möglichst schnell in Bundes- und Landesgesetzen zu verankern. Die DMK verständigt sich darauf, bis zu ihrer sechsten Sitzung einen Maßnahmenplan hierzu vorzulegen.“
Screenshot Paper der DMK: „4. Digitalministerkonferenz 24. November 2025 in Berlin TOP 3.11 Beschluss Bayern Konsequent eine „Digital Only"-Verwaltung moderne, bürgerfreundliche Behörden schaffen In der dritten Digitalministerkonferenz wurde mit dem Beschluss „Digital Only: Digitale Dividende heben, Nutzungsfreundlichkeit stärken" der künftige Grundsatz des ausschließlich digitalen Verwaltungsverfahrens geregelt. Nur so können die Vorteile der Digitalisierung für die Bevölkerung und Verwaltung realisiert werden. Werden digitale Verfahren der Grundsatz, schafft dies Raum für Prozessoptimierungen und Effizienz-gewinne, die nicht möglich wären, wenn der digitale Weg nur ein bloßer Zusatz zum analogen Verfahren ist. Damit dies Realität wird, ist ein konkreter Zeitplan erforderlich. Das „Digital Only" Prinzip bedeutet, dass Verwaltungsleistungen ausschließlich digital beantragt werden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die digitale Antragstellung auch bei Behörden vor Ort über Terminals oder unterstützt durch Behördenmitarbeitende er- folgt. Die Digitalministerkonferenz fasst daher den folgenden Beschluss: 1. Die Digitalministerkonferenz fordert, unter Betonung der nachfolgenden Punkte, die Geltung des „Digital Only" Prinzips möglichst schnell in Bundes- und Landesgesetzen zu verankern. Die DMK verständigt sich darauf, bis zu ihrer sechsten Sitzung einen Maßnahmenplan hierzu vorzulegen.“