Wer dokumentiert im Entwicklungsprozess eigentlich die erfundenen Krankheiten, die sich „schwer korrigieren lassen“?
https://www1.wdr.de/nachrichten/falsche-diagnosen-in-elektronischer-patientenakte-100.html
@sl007 @ErikUden @ulrichkelber
Der Weg für Betroffene, um Angaben durch den Arzt ändern zu lassen:
1. Bei der ePA greift Art. 16 #DSGVO (Berichtigung unrichtiger Daten). Arzt mit Fristsetzung auffordern!
2. Wird das vom #Arzt verweigert, besteht ein Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (i.d.R. Landesdatenschutzbeauftragte).
Und wenn da nix kommt - eine Klage auf Basis § 630f BGB.
Eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer oder KV ist m.e. sinnlos.