Weil es mich gerade so irritiert: Gilt die Unschuldsvermutung trotz Selbstanzeige?
Edit: Mir geht es nicht um den strafrechtlichen Aspekt, sondern Presserecht. Also wenn sich eine Person selbst angezeigt hat, darf dann trotzdem nicht gesagt werden, dass die Person gemacht hat, was sie behauptet gemacht zu haben?
Sie darf nicht als verurteilt bezeichnet werden, weil sie das nicht wurde. Das ist klar.
@luca Das Gerichtsverfahren könnte ja beweisen dass die Person das doch nicht getan hat. Die Wahrheitsfindung beginnt erst nach der Anzeige.