Weil es mich gerade so irritiert: Gilt die Unschuldsvermutung trotz Selbstanzeige?
Edit: Mir geht es nicht um den strafrechtlichen Aspekt, sondern Presserecht. Also wenn sich eine Person selbst angezeigt hat, darf dann trotzdem nicht gesagt werden, dass die Person gemacht hat, was sie behauptet gemacht zu haben?
Sie darf nicht als verurteilt bezeichnet werden, weil sie das nicht wurde. Das ist klar.
@luca Pressekodex sagt, doch, es darf:
"Die Presse darf eine Person als Täterin oder Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. "
https://www.presserat.de/pressekodex.html (Ziffer 13.1)