Das LG Duisburg lehnt im Prozess gegen neun Polizist*innen zwei Anträge der Nebenklage ab: Es sollte ein neues Gutachten eingebracht und ein Sachverständiger gehört werden. Diese hätten belegen können, dass Ibrahima Barry vorsätzlich sterben gelassen wurde:
https://www1.wdr.de/nrw/ruhrgebiet/prozess-ibrahima-barry-gutachten-100.html
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