RE: https://hessen.social/@Oberlandesgericht_FfM/117160922244946691
"hier Ferrari Daytona"
PI: Begehrt ein Kläger die Herausgabe eines Fahrzeugs (hier Ferrari Daytona) vom Beklagten unter Verweis darauf, das Eigentum nur zum Schein übertragen zu haben, muss er das Vorliegen eines Scheingeschäfts nachweisen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit heute veröffentlichter Entscheidung den Herausgabeanspruch abgewiesen, da kein Nachweis für einen fehlenden Geschäftswillen geführt worden sei.
Nähere Informationen hierzu unter
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/ferrari