RE: https://norden.social/@SheDrivesMobility/116912271220503639
"Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."
Artikel 14 Grundgesetz
Ist das von Merz dann grundgesetzkonform?
"Die Bundesregierung will den Ländern per Gesetz die Vergesellschaftung von Wohnraum verbieten und damit einen Gründungskonsens der Bundesrepublik entsorgen. Das ist juristisch fragwürdig – und doch zwingt es die deutsche Linke zum Handeln."
https://jacobin.de/artikel/bundesregierung-reformpaket-vergesellschaftung-verbot-dwe-berlin