Interessante Entwicklung für #Beamte in Sachsen-Anhalt:
Das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde am 23. Januar 2026 veröffentlicht. ☝️
Warum ist das interessant? Nun ja, man kann als Beamter ja in die gesetzliche Krankenversicherung gehen und zahlt dann einfach alles selbst, d.h. es wird meistens viel teurer als die "Frankenstein-Lösung" Beihilfe + Restversicherung.
Ab 1.1.26 übernimmt das Land nun 50% der GKV Beiträge.
Zu Kindern steht hier aber noch nix...