Mal eine Frage zu #NIS2 Betroffenheit
Mein Verständnis ist, dass alle Unternehme ab 250 Mitarbeitern oder über 50 Mio. € Umsatz/über 43 Mio. € Bilanzsumme, wenn sie in einem der 18 Sektoren tätig sind besonders wichtige Einrichtungen (bwE) sind.
Meine Frage: Gilt das auch für Zulieferer?
Die sich vielleicht nicht so klar in die Strukturen/Sektoren einordnen lassen?
Ich kenne die #BSI NIS-2-Betroffenheitsprüfung
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung_node.html
(ist gut, wäre nur schön wenn Zurück in Browser unterstützt würde)
Allerdings verliert man sich als Zulieferer in Anlage 1/2
Meine Erwartungen sind, dass die Anforderungen an Zulieferer weitergereicht werden, will #KRITIS Unternehmen (+ bwE und wE) , die Sicherheit ihrer Lieferkette sicherzustellen müssen. Die Meldepflicht ist für mich aber unklar.
Hat da jemand eine gesetzlich Herleitung für oder wider einer Registrierung und Meldepflicht parat?