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Der beste Absatz im Bericht zum Einsatz am #persmanhof ist:

‚Insgesamt übersteigen diese gehäuften Rechtswidrigkeiten bei weitem das Maß an Fehlern, die bei einem komplexeren Einsatz passieren können. Sie deuten vielmehr auf eine grobe Missachtung der rechtlichen Grenzen von polizeilichen Einsätzen hin.‘ (Seite 52)

Ich gratuliere der Kommission, die eine sehr gewissenhafte rechtliche Würdigung des Einsatzes geliefert hat. Zentrale Figur und treibende Kraft war der stellvertretende Leiter des Kärntner Landesamtes für Verfassungsschutz und Extremismusbekäpfung. Er ist Jurist (!) und müsste die Gesetze und Zuständigkeiten kennen. Ich würde ihn nicht mal als Parksheriff einsetzen.

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