Seit über einem Jahr ist von der breiten Öffentlichkeit bisher fast unbemerkt die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft. Sie gilt bereits jetzt unmittelbar, auch für alle Kommunen. Die Bundesregierung muss einen nationalen Wiederherstellungsplan aufstellen um darzulegen, wie die Verpflichtung erreicht werden soll. Hierzu läuft noch bis zum 03.10.2025 beim BMUKN eine öffentliche Umfrage und Beteiligung. Bitte teilnehmen und teilen. Danke!
https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/wiederherstellung-der-natur