BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss

1N Telecom bewarb per Briefpost einen DSL-Tarif und verwies dabei auf seine AGB nur durch einen Link. Das ist unzulässig, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

https://www.heise.de/news/BGH-Link-auf-Geschaeftsbedingungen-in-Brief-reicht-nicht-bei-Vertragsabschluss-10635168.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon

#BGH#Provider#Verbraucherschutz#Wirtschaft #news