In der #Schweiz hat es das erste #Gerichtsurteil zu den Pflichten des Arbeitgebers bei einem #Cyberangriff gegeben. Nachdem der Pharma-Konzern "Siegfried" 2021 von einem #Ransomware-Vorfall betroffen war, stellte sich die Frage, ob die Mitarbeiter die infolge des IT-Ausfalls nicht geleistete Arbeitszeit nachholen müssen.
Dagegen klagte nun ein betroffener #Arbeitnehmer und bekam vor einem Schweizer Obergericht Recht: Cyberangriffe sind #Betriebsrisiken des Arbeitgebers.