(2/2) Diese #AGBs erfüllen nur den Zweck, die Nutzer:innen von der gründlichen Durchsicht abzuhalten und sie genervt den Knopf drücken zu lassen „Ich stimme zu“.
Doch die Nutzer:innen betreten in dem Moment einen rechtsfreien Raum.
Und das ist das Unverständliche am Einsatz von YouTube an den #Hochschulen:
Gerade von ihnen sollten wir erwarten dürfen, dass sie die #Öffentlichkeit nicht dazu verleiten, auf ihre #Recht e zum #Persönlichkeitsschutz zu verzichten.
Deshalb müssen alle #Hochschulen den Zugang zu ihren #Videos über einen datenschützenden Kanal ermöglichen.
Die Hochschulen in #Greifswald, #Paderborn und #Bamberg und die @EH_Ludwigsburg zeigen mit ihren #PeerTube-Accounts, wie’s geht:
👉 https://grypstube.uni-greifswald.de/
👉 https://ddi-video.cs.uni-paderborn.de/videos/browse?scope=local&s=2
👉 https://stream.uxd.uni-bamberg.de/
👉 https://digitalcourage.video/c/eh_ludwigsburg
Solche AGBs sollten nur dann wirksam sein, wenn die Users vorher einen Test bestanden haben. Eine Testfrage kónnte lauten:
"Welche Gründe führen dazu, daß Youtube Sie nicht über den Grund einer Sperrung oder Kündigung informiert? Nennen Sie alle vier!"
Wer den Test nicht besteht, hat die AGBs offensichtlich nicht gelesen, womit auch keine informierte Zustimmung möglich ist 🤷