@ancaleth.bsky.social Soweit ich weiß, zählen alle Drittmittel-finanzierten Zeiten and deutschen Hochschulen immer in die Jahre rein (sozusagen als Zähljahre). Der Unterschied ist nur, dass man auch NACH Ablauf der WissZeitVG-Zeit über Drittmittelprojekte (auch eigene) noch weiter befristet beschäftigt sein kann.
@tschfflr @ancaleth.bsky.social Die Auslegung des #WissZeitVG ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, ggfs. sogar von Uni zu Uni.
In Berlin, BaWü & Sachsen ist es recht problemlos möglich, bis zur Rente von Drittmittelprojekt zu Drittmittelprojekt zu zuckeln; an Unis in Hessen hingegen braucht man sich gar nicht erst zu bewerben, wenn die 12 Jahre voll sind.
Juristische Klarheit wird's leider erst geben, wenn sich endlich mal ein*e #IchBinHanna durch alle Instanzen klagt.