The screenshot shows a Persian-language tech news website called Netbook News Iran.

At the top, there is a dark header with the website logo on the left and navigation links ("خانه", "سوالات متداول", "درباره", "تماس با ما" = Home, FAQ, About, Contact) on the right.

The main menu categories on the left sidebar include: اخبار و شایعات (News & Rumors), متفرقه (Miscellaneous), معرفی مدل جدید (New Model Introductions), نرم‌افزارهای مرتبط (Related Software), نقد و بررسی (Reviews), نکات و ترفندها (Tips & Tricks), ویدیو (Videos), ویژه (Special).

The central content area highlights a headline article about the Pioneer ePad A10, comparing it to ASUS products and noting its similarity to Apple’s iPad.

Below the headline, there are sections for other articles, e.g. Toshiba N305 netbook, reviews of Meego OS, and Windows 7 customization.

On the right side, a smaller highlighted article discusses "Windows 7 Starter" and its limitations in changing the desktop background.

The design is in beige and brown tones, typical of early 2010s tech blogs.
The screenshot shows a Persian-language tech news website called Netbook News Iran. At the top, there is a dark header with the website logo on the left and navigation links ("خانه", "سوالات متداول", "درباره", "تماس با ما" = Home, FAQ, About, Contact) on the right. The main menu categories on the left sidebar include: اخبار و شایعات (News & Rumors), متفرقه (Miscellaneous), معرفی مدل جدید (New Model Introductions), نرم‌افزارهای مرتبط (Related Software), نقد و بررسی (Reviews), نکات و ترفندها (Tips & Tricks), ویدیو (Videos), ویژه (Special). The central content area highlights a headline article about the Pioneer ePad A10, comparing it to ASUS products and noting its similarity to Apple’s iPad. Below the headline, there are sections for other articles, e.g. Toshiba N305 netbook, reviews of Meego OS, and Windows 7 customization. On the right side, a smaller highlighted article discusses "Windows 7 Starter" and its limitations in changing the desktop background. The design is in beige and brown tones, typical of early 2010s tech blogs.
Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Wikipedia-Seite zum Stichwort "Volksverhetzung". Gezeigt ist ein Teil aus dem Kapitel "Wortlaut", der den ersten Absatz des Paragraphen 130 des deutschen Strafgesetzbuches umfasst. 

Abs. 1 lautet: "(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Wikipedia-Seite zum Stichwort "Volksverhetzung". Gezeigt ist ein Teil aus dem Kapitel "Wortlaut", der den ersten Absatz des Paragraphen 130 des deutschen Strafgesetzbuches umfasst. Abs. 1 lautet: "(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Wikipedia-Seite zum Stichwort "Volksverhetzung". Gezeigt ist ein Teil aus dem Kapitel "Wortlaut", der den ersten Absatz des Paragraphen 130 des deutschen Strafgesetzbuches umfasst. 

Abs. 1 lautet: "(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Wikipedia-Seite zum Stichwort "Volksverhetzung". Gezeigt ist ein Teil aus dem Kapitel "Wortlaut", der den ersten Absatz des Paragraphen 130 des deutschen Strafgesetzbuches umfasst. Abs. 1 lautet: "(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."