Handy weg bis zur Ausreise – Wie Cellebrite ins Ausländeramt kam
‚Seit Anfang 2024 dürfen Ausländerbehörden Smartphones von ausreisepflichtigen Menschen nicht nur durchsuchen, sondern gleich ganz behalten – „bis zur Ausreise“.
Was als geringfügige Änderung im Aufenthaltsgesetz daherkommt, erweist sich als massiver Eingriff in Grundrechte: Menschen verlieren nicht nur die Kontrolle über ihre Daten, sondern auch ihr wichtigstes Kommunikationsmittel – auf unbestimmte Zeit.
Hier hört ihr, welche absurden Blüten das treibt. Von Bayern bis NRW haben Bundesländer inzwischen eigene IT-forensische Tools für ihre Behörden angeschafft, um auf den Geräten nach “Indizien” für die Herkunft zu suchen. Sie setzen Methoden ein, wie wir sie sonst aus Ermittlungsverfahren oder von Geheimdiensten kennen – um die Geräte von Menschen zu durchsuchen, die nichts verbrochen haben.‘
Beitrag von @ckoever #Ccc #39C3
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