Wer 枚ffentlich bekannt gibt Schwarz zu fahren erschleicht sich keine Leistung des 脰PNV und ist nicht zu bestrafen.
So entschieden vom Amtsgericht Leipzig.
Wer 枚ffentlich bekannt gibt Schwarz zu fahren erschleicht sich keine Leistung des 脰PNV und ist nicht zu bestrafen.
So entschieden vom Amtsgericht Leipzig.