Wer 枚ffentlich bekannt gibt Schwarz zu fahren erschleicht sich keine Leistung des 脰PNV und ist nicht zu bestrafen.
So entschieden vom Amtsgericht Leipzig.
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Wer 枚ffentlich bekannt gibt Schwarz zu fahren erschleicht sich keine Leistung des 脰PNV und ist nicht zu bestrafen.
So entschieden vom Amtsgericht Leipzig.
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