Über sieben Jahre nach dem Urteil im Münchener NSU-Prozess beginnt der zweite NSU-Prozess  am 6. November 2025 diesmal vor dem Oberlandesgericht Dresden. Der NSU ermordete von 2000 bis 2007 zehn Menschen: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. Zahlreiche Menschen wurden bei drei Bombenanschlägen und 15 Bank- und Raubüberfallen des NSU zum Teil schwer verletzt. 

Die jetzt angeklagte Susan E. und ihr in München bereits abgeurteilter Ehemann gehörten zum intimen Kreis um das Kerntrio. Der Generalbundesanwalt wirft Susan E. nun die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Abzuwarten bleibt, wieviel Substanz das hat. Denn die Geschichte von Ermittlungsbehörden und Justiz im NSU-Komplex ist eine überaus zweifelhafte: Täter-Opfer-Umkehr, Mißachtung der Betroffenen, institutioneller Rassismus, ungestraft lügende Neonazis, Verharmlosung von neonazistischem Terror. 

Schon deswegen benötigt dieses Verfahren eine kritische Öffentlichkeit. Weil vollumfängliche Aufklärung ein unerfülltes staatliches Versprechen geblieben ist. Weil eine gesellschaftliche Aufarbeitung des NSU-Komplexes, die ihren Namen verdient, unzureichend, bruchstückhaft und halb geblieben ist. Aufklärung und Aufarbeitung: Beides gilt es weiterhin mit Nachdruck einzufordern. 

Kein Vergessen. Kein Schlussstrich.
Über sieben Jahre nach dem Urteil im Münchener NSU-Prozess beginnt der zweite NSU-Prozess am 6. November 2025 diesmal vor dem Oberlandesgericht Dresden. Der NSU ermordete von 2000 bis 2007 zehn Menschen: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. Zahlreiche Menschen wurden bei drei Bombenanschlägen und 15 Bank- und Raubüberfallen des NSU zum Teil schwer verletzt. Die jetzt angeklagte Susan E. und ihr in München bereits abgeurteilter Ehemann gehörten zum intimen Kreis um das Kerntrio. Der Generalbundesanwalt wirft Susan E. nun die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Abzuwarten bleibt, wieviel Substanz das hat. Denn die Geschichte von Ermittlungsbehörden und Justiz im NSU-Komplex ist eine überaus zweifelhafte: Täter-Opfer-Umkehr, Mißachtung der Betroffenen, institutioneller Rassismus, ungestraft lügende Neonazis, Verharmlosung von neonazistischem Terror. Schon deswegen benötigt dieses Verfahren eine kritische Öffentlichkeit. Weil vollumfängliche Aufklärung ein unerfülltes staatliches Versprechen geblieben ist. Weil eine gesellschaftliche Aufarbeitung des NSU-Komplexes, die ihren Namen verdient, unzureichend, bruchstückhaft und halb geblieben ist. Aufklärung und Aufarbeitung: Beides gilt es weiterhin mit Nachdruck einzufordern. Kein Vergessen. Kein Schlussstrich.