📢 Ab 9. Oktober 2025 gilt in der EU:
Bei Überweisungen müssen Name und IBAN des Empfängers exakt übereinstimmen, wie im Pass oder Firmenregister angegeben.
Banken prüfen dies vor Freigabe, die zahlende Person wird informiert und kann entscheiden, ob die Zahlung erfolgt.
Problematisch ist die Regelung für Menschen mit Ergänzungsausweis, da der Passname (Dead Name) verwendet werden muss. Wir sind uns der Problematik bewusst & arbeiten mit unseren Dienstleistern an einer Lösung. 🏳️🌈