Die Landesanstalt für Kommunikation hat gegen uns wg. eines kritischen Satzes über die mangelnde Strafverfolgung von NS-Verbrechen in einem Feature über das toskanische Bergdorf Sant’ Anna di Stazzema, wo Mitglieder der Waffen-SS über 560 Menschen ermordeten, ein Verwaltungsverfahren angestrengt, das nun nach sechs Monaten endlich eingestellt wurde. Der Fall zeigt, wie verbissen deutsche Behörden auch 80 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz allen Lippenbekenntnissen zum Trotz noch an der deutschen Schuldabwehr arbeiten. Wir meinen, dass Täterschützer beim Namen genannt werden müssen. Folgende Passage stoß der LFK auf: „2002, also weitere 6 Jahre später, wurden die Ermittlungen von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler in Stuttgart übernommen. Dieser verschleppte die Ermittlungen, um das Verfahren nach 10 Jahren mangels Tatverdacht einzustellen. Die Täter alterten unbehelligt, 7 von 14 Beschuldigten waren 2012 schon verstorben. Häußler ermöglichte die Einstellung des Verfahrens, indem er die Taten als verjährenden Totschlag bewertete und keine individuelle Schuld feststellte. Nach dieser juristischen Auslegung habe sich das Massaker mutmaßlich spontan vor Ort ereignet.“ #Pressefreiheithttps://rdl.de/beitrag/lfk-f-hrt-verfahren-gegen-rdl-wegen-sendung-ber-unges-hnte-ns-verbrechen