Im April richtete die #AfD im #NRW Landtag eine große Anfrage an die Regierung zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“.

Ziel war es, NGOs, insbesondere solche, die sich für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus einsetzen, durch das Infragestellen ihrer #Gemeinnützigkeit unter Druck zu setzen. In der Anfrage wurden konkrete Demonstrationen und teilnehmende Organisationen aufgelistet.

Die nun vorliegende Antwort des Finanzministers fällt klar und unmissverständlich aus: Die Landesregierung teilt die Einschätzung der AfD ausdrücklich NICHT! (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-14721.pdf)

In der #Demokratie keine #Neutralität gegenüber #Rechtsextremismus! Wir bleiben laut!

„Zivilgesellschaftliches Engagement im Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger, für ein friedliches, vielfältiges und respektvolles Zusammenleben, das auch menschen- und demokratiefeindliche Phänomene benennt und Extremismus sowie Radikalisierung entgegentritt, ist damit ein integraler Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der die Landesregierung uneingeschränkt verpflichtet ist.“ (S. 16)

„Während somit der Staat als Zuwendungsgeber selbstverständlich zur Neutralität verpflichtet ist, wäre es ein grundlegendes Missverständnis des freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens anzunehmen, die der Sphäre der Zivilgesellschaft zuzuordnenden Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger seien im Rahmen der Ausübung ihrer grundrechtlich geschützten Freiheiten ebenfalls zu politischer Neutralität verpflichtet. 

Vielmehr gewährleistet das Recht zur freien Meinungsäußerung eine freie geistige Auseinandersetzung über Gegenstände von allgemeinem Interesse und staatspolit
„Zivilgesellschaftliches Engagement im Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger, für ein friedliches, vielfältiges und respektvolles Zusammenleben, das auch menschen- und demokratiefeindliche Phänomene benennt und Extremismus sowie Radikalisierung entgegentritt, ist damit ein integraler Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der die Landesregierung uneingeschränkt verpflichtet ist.“ (S. 16) „Während somit der Staat als Zuwendungsgeber selbstverständlich zur Neutralität verpflichtet ist, wäre es ein grundlegendes Missverständnis des freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens anzunehmen, die der Sphäre der Zivilgesellschaft zuzuordnenden Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger seien im Rahmen der Ausübung ihrer grundrechtlich geschützten Freiheiten ebenfalls zu politischer Neutralität verpflichtet. Vielmehr gewährleistet das Recht zur freien Meinungsäußerung eine freie geistige Auseinandersetzung über Gegenstände von allgemeinem Interesse und staatspolit