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VCÖ - Mobilität mit Zukunft
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@vcoe_mobilitaet_mit_zukunft@wien.rocks  ·  activity timestamp last week

Eine #StVO-Regelung, die viel mehr Beachtung verdient: Kindern ist immer das sichere Überqueren einer Straße zu ermöglichen, auch dort, wo kein Schutzweg ist und auch dann, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen sind. (StVO §29a / 1) #VorrangfürKinder

Zitat aus der StVO §29a/1: "Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass  Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das (...) Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat (...)  anzuhalten."
Zitat aus der StVO §29a/1: "Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das (...) Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat (...) anzuhalten."
Zitat aus der StVO §29a/1: "Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das (...) Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat (...) anzuhalten."
https://wien.rocks/tags/Vorrangf%C3%BCrKinder
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Eine #StVO-Regelung, die viel mehr Beachtung verdient: Kindern ist immer das sichere Überqueren einer Straße zu ermöglichen, auch dort, wo kein Schutzweg ist und auch dann, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen sind. (StVO §29a / 1) #VorrangfürKinder

Zitat aus der StVO §29a/1: "Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass  Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das (...) Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat (...)  anzuhalten."
Zitat aus der StVO §29a/1: "Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das (...) Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat (...) anzuhalten."
Zitat aus der StVO §29a/1: "Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das (...) Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat (...) anzuhalten."
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Christian Meesters and 1 other boosted
Fabian
Fabian
@fabian@mainz.social  ·  activity timestamp last month

Ich habe soeben eine neue Version von "Radnetz Mainz" veröffentlicht:

https://radnetz-mainz.de/

#Mainz #Radnetz #RadnetzMainz #Verkehrszeichen #Radverkehr #Fahrrad #StVO #OpenStreetMap #OSM #GIS

Im Hintergrund eine OpenStreetMap-Karte mit eingezeichneten bunten Linien und unterschiedlichen Verkehrszeichen. Im Vordergrund zwei Blöcke im Stil von schwarz umrandeten Verkehrsschildern mit weißem Hintergrund. Darauf der Text "Radnetz Mainz" und "Version 2.0"
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Fabian
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VCÖ - Mobilität mit Zukunft
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@vcoe_mobilitaet_mit_zukunft@wien.rocks  ·  activity timestamp 3 months ago

Auch nach 30 Jahren in der #StVO noch vielen unbekannt: Kindern ist immer das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, auch dort, wo es keinen Schutzweg gibt.

Sujet von zwei Kindern als Bild im Hintergrund darüber folgender Text: "Seit 30 Jahren in der StVO: Kindern ist immer das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, auch ohne Schutzweg." Und: "Vermag der Lenker eines Fahrzeugs zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen , beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt , überqueren oder überqueren wollen, so hat  er ihnen das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat anzuhalten." (StVO  §29a/1)
Sujet von zwei Kindern als Bild im Hintergrund darüber folgender Text: "Seit 30 Jahren in der StVO: Kindern ist immer das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, auch ohne Schutzweg." Und: "Vermag der Lenker eines Fahrzeugs zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen , beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt , überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat anzuhalten." (StVO §29a/1)
Sujet von zwei Kindern als Bild im Hintergrund darüber folgender Text: "Seit 30 Jahren in der StVO: Kindern ist immer das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, auch ohne Schutzweg." Und: "Vermag der Lenker eines Fahrzeugs zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen , beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt , überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat anzuhalten." (StVO §29a/1)
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Auch nach 30 Jahren in der #StVO noch vielen unbekannt: Kindern ist immer das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, auch dort, wo es keinen Schutzweg gibt.

Sujet von zwei Kindern als Bild im Hintergrund darüber folgender Text: "Seit 30 Jahren in der StVO: Kindern ist immer das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, auch ohne Schutzweg." Und: "Vermag der Lenker eines Fahrzeugs zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen , beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt , überqueren oder überqueren wollen, so hat  er ihnen das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat anzuhalten." (StVO  §29a/1)
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