"Rechtsstaatlich fragwürdig war bisher Vieles in dem Fall Maja T. So wollte das Bundesverfassungsgericht die Überstellung von Maja T. von Deutschland nach Ungarn stoppen, doch die Berliner Justiz und die sächsische Polizei schafften in einer Nacht- und Nebelaktion Fakten.
Karlsruhe bestätigte später noch einmal: Maja T. hätte nicht nach Ungarn gebracht werden dürfen. In ungarischen Gefängnissen gebe es immer wieder Diskriminierungen und Gewalt gegen nicht-binäre Personen. Diese Gefahren für wichtige Menschenrechte von Maja T. seien nicht ausreichend geprüft worden. Karlsruhe sprach von einem "tiefgreifenden Grundrechtseingriff"..
Die Anwälte und Angehörigen von Maja T. berichten immer wieder, dass es Maja in der ungarischen Haft schlecht geht. Isolation, Schlafentzug und Videoüberwachung habe es gegeben. Maja T. habe sich in der Anfangszeit der Haft täglich vor den Wärtern nackt ausziehen müssen. 40 Tage war Maja T. im Hungerstreik, um eine Verbesserung der Haftbedingungen zu erreichen - jedoch erfolglos.
...Ein Überwachungsvideo solle beweisen, dass Maja T. bei den Angriffen auf Neonazis beteiligt war. Auf dem Video seien aber nur vermummte Personen und keine Schläge oder ähnliches....."
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/maja-t-urteil-100.html